Montag, 8. Juni 2026
Am 19. Mai 2026 hat der spanische Oberste Gerichtshof ein wichtiges Urteil zur Regelung von Kurzzeit- und Ferienvermietungen in Spanien gefällt.
Das Urteil schafft vor allem Klarheit darüber, welche Behörde für die Verwaltung touristischer Vermietungsregister zuständig ist: der spanische Staat oder die autonomen Regionen.
Für Eigentümer von Ferienimmobilien wirft diese Entscheidung mehrere Fragen auf. Ist eine nationale Registrierungsnummer weiterhin verpflichtend? Was bedeutet dies für Airbnb und Booking? Und welche Lizenz bleibt gültig?
In diesem Blog erklären wir, was dieses Urteil in der Praxis bedeutet.
Der Oberste Gerichtshof hebt einen Teil des nationalen Registrierungssystems auf
Der Fall betraf das Königliche Dekret 1312/2024, mit dem die spanische Regierung ein zentrales nationales Register für Kurzzeitvermietungen einführen wollte.
Dieses System hätte Eigentümer verpflichtet, ihre Immobilie über das Registro de la Propiedad zu registrieren, eine zusätzliche nationale Registrierungsnummer zu beantragen und diese Nummer auf Online-Vermietungsplattformen zu verwenden.
Die Generalitat Valenciana focht diese Regelung an, und der spanische Oberste Gerichtshof gab ihr teilweise Recht.
Keine doppelte Registrierung über das Registro de la Propiedad
Nach Auffassung des Gerichts darf der spanische Staat kein zusätzliches nationales Registrierungsverfahren neben den bereits bestehenden regionalen Systemen einführen.
Die Richter stellten fest, dass Tourismus und Wohnungswesen in die Zuständigkeit der autonomen Regionen fallen. Eine zusätzliche Registrierung über das Registro de la Propiedad würde in der Praxis wie eine zusätzliche behördliche Genehmigung funktionieren. Damit würde der Staat Kompetenzen ausüben, die den autonomen Regionen zustehen.
Darüber hinaus weist das Urteil darauf hin, dass die europäische Gesetzgebung doppelte Registrierungsverfahren vermeiden möchte. Wenn bereits regionale Register bestehen, darf eine Immobilie nicht zusätzlich einem nationalen Registrierungssystem unterworfen werden.
Welche Registrierung bleibt verpflichtend?
Die regionale touristische Registrierung bleibt weiterhin entscheidend. Für Eigentümer bedeutet dies, dass die von der zuständigen autonomen Region ausgestellte Registrierungsnummer weiterhin die gültige Nummer für die Online-Vermarktung einer Immobilie ist.
Für Immobilien in der Comunidad Valenciana bleibt daher die Registrierungsnummer der Comunidad Valenciana maßgeblich.
Diese Nummer muss weiterhin korrekt auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com und anderen Online-Kanälen angegeben werden.
Airbnb und Booking bleiben weiterhin unter Kontrolle
Obwohl die verpflichtende nationale Registrierung über das Registro de la Propiedad aufgehoben wurde, bleibt die sogenannte Ventanilla Única Digital bestehen.
Dabei handelt es sich um ein zentrales digitales System, über das Informationen zwischen Behörden und Vermietungsplattformen ausgetauscht werden können.
Plattformen wie Airbnb und Booking bleiben verpflichtet, mit diesem System verbunden zu sein, Registrierungsnummern zu überprüfen und Informationen über Vermietungsaktivitäten zu übermitteln.
Was bedeutet dies konkret für Eigentümer?
Für Eigentümer von Ferienimmobilien bringt dieses Urteil vor allem mehr Klarheit und weniger administrativen Aufwand durch doppelte Verfahren.
Eigentümer müssen keine zusätzliche nationale Registrierungsnummer über das Registro de la Propiedad mehr beantragen, wenn sie bereits über die korrekte regionale Registrierung verfügen.
Die regionale touristische Lizenz beziehungsweise Registrierung bleibt somit die zentrale Voraussetzung.
Wichtig für Investoren in spanische Immobilien
Dieses Urteil zeigt erneut, wie wichtig regionale Vorschriften innerhalb Spaniens sind.
Wer in Immobilien mit dem Ziel der Ferienvermietung investiert, sollte nicht nur die nationale Gesetzgebung berücksichtigen, sondern auch die Vorschriften der autonomen Region und der jeweiligen Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Diese Regelungen können je nach Region und sogar je nach Gemeinde erheblich variieren.
Quelle: Informationsrundschreiben des Colegio Oficial de Agentes de la Propiedad Inmobiliaria de Alicante zum Urteil des Tribunal Supremo Nr. 620/2026 vom 19. Mai 2026.
Beratung zur Ferienvermietung in Spanien
Möchten Sie eine Immobilie in Spanien für die Ferienvermietung kaufen? Dann ist es wichtig, nicht nur auf die Immobilie selbst zu achten, sondern auch auf die geltenden lokalen und regionalen Vorschriften.
Wir begleiten Käufer beim Immobilienkauf in Spanien und prüfen gemeinsam die Möglichkeiten in Bezug auf Vermietung, Investitionen und gesetzliche Regelungen.
So wissen Sie von Anfang an genau, woran Sie sind, und vermeiden unangenehme Überraschungen.
Sie sind jederzeit herzlich zu einem unverbindlichen Gespräch willkommen.