Dienstag, 10. Februar 2026
fiscaliteit

Erbschaftsteuer in Spanien für Nichtresidenten: Regionale Unterschiede erklärt

Wer eine Zweitimmobilie in Spanien besitzt oder den Erwerb in Erwägung zieht, wird früher oder später mit Fragen zur Erbschaftsteuer konfrontiert. In Spanien gibt es tatsächlich eine Erbschaftsteuer, jedoch wird sie nicht im gesamten Land einheitlich angewendet.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – ISD) in Spanien für Nicht-Residenten, mit besonderem Augenmerk auf die Regionen, in denen NB-ESTATES tätig ist: Costa Blanca (Comunidad Valenciana), Costa Cálida (Region Murcia), Costa de Almería / Costa del Sol (Andalusien), Teneriffa (Kanarische Inseln) und Mallorca (Balearen).


Allgemeine spanische Erbschaftsteuerregelungen für Nicht-Residenten

1) Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?

Wenn Sie kein steuerlicher Resident in Spanien sind, aber Vermögenswerte in Spanien erben, wie zum Beispiel eine Ferienimmobilie, ein spanisches Bankkonto oder Anteile an spanischen Gesellschaften, müssen Sie in Spanien Erbschaftsteuer zahlen – unabhängig von Ihrem Wohnsitz.

  • Nicht-Residenten sind ausschließlich für Vermögenswerte steuerpflichtig, die sich in Spanien befinden (Territorialprinzip).
  • Die Erbschaftsteuer wird von den Erben gezahlt, nicht vom Nachlass selbst.


2) Frist und Verfahren

  • Die Steuererklärung muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall eingereicht werden.
  • In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden.


3) Nationale Steuersätze

Spanien wendet progressive nationale Steuersätze an, die bis zu etwa 34% erreichen können. Diese Sätze bilden die Grundlage; in der Praxis ist die tatsächlich zu zahlende Steuer jedoch häufig deutlich geringer, da regionale Freibeträge und Steuervergünstigungen angewendet werden.


Wert der Erbschaft Steuersatz (staatliche Staffel)
Bis €7.993ca. 7,65%
€7.993 – €31.956ca. 7,65% – 10,2%
€31.956 – €79.881ca. 10,2% – 15,3%
€79.881 – €239.389ca. 15,3% – 21,25%
€239.389 – €398.77825,5%
≥ €398.77829,75% – 34%

Quelle: Ley 29/1987 del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.

Auf nationaler Ebene bestehen zudem allgemeine Freibeträge pro Erben. Für Ehepartner, Eltern und volljährige Kinder beträgt der Grundfreibetrag etwa €15.957. Für Erben der Gruppe III liegt er bei etwa €7.993. Diese nationalen Freibeträge bilden jedoch lediglich den Ausgangspunkt. In der Praxis bestimmen vor allem die regionalen Regelungen die tatsächliche Steuerbelastung.


4) Erbengruppen

  • Gruppe I: Kinder unter 21 Jahren
  • Gruppe II: Kinder ab 21 Jahren, Ehepartner oder eingetragene Partner sowie Eltern
  • Gruppe III: Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
  • Gruppe IV: sonstige Personen

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2015) haben Nicht-Residenten Anspruch auf dieselben regionalen Freibeträge und Vergünstigungen wie Residenten.


Regionale Übersicht der Erbschaftsteuer

Costa Blanca — Comunidad Valenciana

Sehr günstige Erbschaftsteuerregelung für nahe Familienangehörige (Gruppe I und II). Wichtige Merkmale:

  • Freibetrag von €100.000 pro Erben für direkte Erben (Kinder, Ehepartner oder Partner sowie Eltern).
  • Steuerermäßigung von bis zu 99% auf die berechnete Steuer über diesem Freibetrag.
  • Zusätzliche Vorteile für Erben unter 21 Jahren.

In der Praxis zahlt ein Nicht-Resident, der eine Immobilie an der Costa Blanca erbt, bei direkter Verwandtschaft in der Regel nur einen sehr geringen Betrag an Erbschaftsteuer.

Die endgültige Steuerbelastung hängt vom Wert des geerbten Vermögens und vom Verwandtschaftsgrad ab, bleibt jedoch in vielen familiären Konstellationen sehr begrenzt.

Für weiter entfernte Erben bestehen weiterhin Vorteile, jedoch in geringerem Umfang als für direkte Familienangehörige.


Costa Cálida — Region Murcia

Die Region Murcia gewährt eine 99%ige Steuerermäßigung für direkte Erben (Ehepartner, Kinder und Eltern).

In der Praxis ist die Erbschaftsteuer für die unmittelbare Familie daher nahezu vernachlässigbar.

Für Erben außerhalb der direkten Familie (Gruppe III und IV) gelten geringere Ermäßigungen, das System bleibt jedoch günstiger als die nationale Grundregelung.


Costa de Almería & Costa del Sol — Andalusien

In Andalusien gilt für direkte Erben:

  • Ein Freibetrag von bis zu €1.000.000 pro Erben.
  • Darüber hinaus eine 99%ige Steuerermäßigung auf die berechnete Steuer.

In der Praxis bedeutet dies, dass zwischen nahen Familienangehörigen selbst bei hohen Vermögenswerten kaum Erbschaftsteuer anfällt.

Eingetragene Partner (parejas de hecho) werden in der Regel Ehepartnern gleichgestellt, wobei regionale Unterschiede möglich sind.


Teneriffa — Kanarische Inseln

Die Kanarischen Inseln gewähren eine 99,9%ige Steuerermäßigung für direkte Erben.

In der Praxis ist die Erbschaftsteuer für nahe Angehörige daher nahezu nicht existent.

Formale Freibeträge (z.B. €18.500 für Kinder und €40.400 für den überlebenden Ehepartner) werden durch diese Regelung praktisch neutralisiert.

Durch die Kombination aus Freibeträgen und sehr hoher regionaler Ermäßigung ist die effektive Steuerbelastung in den meisten Fällen vernachlässigbar.


Mallorca & Ibiza — Balearische Inseln

Die Balearischen Inseln gewähren eine 100%ige Steuerbefreiung für direkte Erben.

Für andere Erben gilt eine Steuerermäßigung von etwa 60% oder mehr, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Erbschaft.


Doppelbesteuerung & Belgien / Niederlande

Erbt ein Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien, ist in Spanien Erbschaftsteuer auf das dort belegene Vermögen zu zahlen. Im Wohnsitzstaat kann zusätzlich eine Erklärung des weltweiten Nachlasses erforderlich sein.

Spanien verfügt weder mit Belgien noch mit den Niederlanden über ein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftsteuer.

Beide Länder sehen jedoch nationale Regelungen vor, um eine doppelte Besteuerung von ausländischen Immobilien ganz oder teilweise zu vermeiden, etwa durch Anrechnung oder Steuervergünstigungen.

In den Niederlanden kann zudem die sogenannte 10-Jahres-Regel Anwendung finden, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einer Auswanderung noch Erbschaftsteuer erhoben werden kann. Die konkrete Anwendung hängt stets von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und der individuellen Situation ab.


Zusammenfassung nach Region

Die folgende Tabelle bietet eine vereinfachte Übersicht der regionalen Regelungen und stellt keine Rangfolge dar.

Region Direkte Erben Entferntere Erben
Andalusien Freibetrag bis €1.000.000 + 99% Ermäßigung Günstige Regelung
Kanarische Inseln 99,9% Ermäßigung Stark reduziert
Balearische Inseln 100% Befreiung Ermäßigung ±60%
Region Murcia 99% Ermäßigung Günstig, jedoch begrenzter
Comunidad Valenciana €100.000 Freibetrag + bis zu 99% Ermäßigung Sehr günstige Regelung für direkte Familie


Praktische Tipps

  • Erwägen Sie ein spanisches Testament. Dies kann das Verfahren vereinfachen und helfen, eine Doppelbesteuerung zu begrenzen.
  • Jeder Erbe benötigt eine NIE-Nummer, um die steuerliche Abwicklung vorzunehmen.
  • Regionale Regelungen ändern sich regelmäßig; eine professionelle Beratung wird daher empfohlen.